Ausführen einfacher Mauer-, Beton- und Pflasterarbeiten
18.
Maschinisten:
Aufstellen, Einrichten, Bedienen und Warten von kleineren Baumaschinen und Geräten
19.
Kraftfahrer:
Führen von Kraftfahrzeugen
Lohngruppe 3 – Facharbeiter/Baugeräteführer/Berufskraftfahrer –
Tätigkeit:
Facharbeiten des jeweiligen Berufsbildes
Regelqualifikation:
baugewerbliche Stufenausbildung in der zweiten Stufe im ersten Jahr
baugewerbliche Stufenausbildung in der ersten Stufe und Berufserfahrung
anerkannte Ausbildung außerhalb der baugewerblichen Stufenausbildung
anerkannte Ausbildung als Maler und Lackierer, Garten- und Landschaftsbauer, Tischler jeweils mit Berufserfahrung
anerkannte Ausbildung, deren Berufsbild keine Anwendung für eine baugewerbliche Tätigkeit findet, und Berufserfahrung
Berufsausbildung zum Baugeräteführer
Prüfung als Berufskraftfahrer
durch längere Berufserfahrung erworbene gleichwertige Fertigkeiten
Tätigkeitsbeispiele:
keine
Lohngruppe 4 – Spezialfacharbeiter/Baumaschinenführer –
Tätigkeit:
selbständige Ausführung der Facharbeiten des jeweiligen Berufsbildes
Regelqualifikation:
baugewerbliche Stufenausbildung in der zweiten Stufe ab dem zweiten Jahr der Tätigkeit
Prüfung als Baumaschinenführer
Berufsausbildung zum Baugeräteführer ab dem dritten Jahr der Tätigkeit
durch langjährige Berufserfahrung erworbene gleichwertige Fertigkeiten
Tätigkeitsbeispiele:
Keine
Lohngruppe 5 – Vorarbeiter/Baumaschinen-Vorarbeiter –
Tätigkeit:
Führung einer kleinen Gruppe von Arbeitnehmern, auch unter eigener Mitarbeit oder selbständige Ausführung besonders schwieriger Arbeiten
selbständige Ausführung schwieriger Instandsetzungsarbeiten an Baumaschinen ohne Mitarbeiterführung
Bedienung und Wartung mehrerer Baumaschinen einschließlich der Störungserkennung
Regelqualifikation:
Vorarbeiterprüfung und Anstellung als bzw. Umgruppierung zum Vorarbeiter
Anstellung als bzw. Umgruppierung zum Vorarbeiter ohne Vorarbeiterprüfung
Prüfung als Baumaschinenführer und in der Regel mehrjährige Berufserfahrung