2.3 Führt ein Arbeitnehmer mehrere Tätigkeiten gleichzeitig aus, die in verschiedenen Gruppen genannt sind, wird er in diejenige Gruppe eingruppiert, die seiner überwiegenden Tätigkeit entspricht.
2.4 Die Selbständigkeit des Arbeitnehmers wird nicht dadurch beeinträchtigt, dass seine Tätigkeit beaufsichtigt wird.
3. Lohngruppen
Es werden die folgenden Lohngruppen festgelegt:
Lohngruppe 1 – Werker/Maschinenwerker –
Tätigkeit:
einfache Bau- und Montagearbeiten nach Anweisung
einfache Wartungs- und Pflegearbeiten an Baumaschinen und Geräten nach Anweisung
Regelqualifikation:
keine
Tätigkeitsbeispiele:
Sortieren und Lagern von Bau- und Bauhilfsstoffen auf der Baustelle
Pflege und Instandhaltung von Arbeitsmitteln
Reinigungs- und Aufräumarbeiten
Helfen beim Auf- und Abrüsten von Baugerüsten und Schalungen
Mischen von Mörtel und Beton
Bedienen von einfachen Geräten, z. B. Kompressor, handgeführte Bohr- und Schlaghämmer, Verdichtungsmaschinen (Rüttler), Presslufthammer, einschließlich einfacher Wartungs- und Pflegearbeiten
Anbringen von zugeschnittenen Gipskarton- und Faserplatten, einschließlich einfacher Unterkonstruktionen und Dämmmaterial, das Anbringen von Dämmplatten (Wärmedämmverbundsystem) einschließlich Auftragen von
einfachem Armierungsputz mit Einlegung des Armierungsgewebes
Helfen beim Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen
einfache Wartungs- und Pflegearbeiten an Baumaschinen und Geräten
manuelle Erdarbeiten
manuelles Graben von Rohr- und Kabelgräben
Lohngruppe 2 – Fachwerker/Maschinisten/Kraftfahrer –
Tätigkeit:
fachlich begrenzte Arbeiten (Teilleistungen eines Berufsbildes oder angelernte Spezialtätigkeiten) nach Anweisung
Regelqualifikation:
baugewerbliche Stufenausbildung in der ersten Stufe
anerkannte Ausbildung als Maler und Lackierer, Garten- und Landschaftsbauer, Tischler
anerkannte Ausbildung, deren Berufsbild keine Anwendung für eine baugewerbliche Tätigkeit findet
Baumaschinistenlehrgang
anderweitig erworbene gleichwertige Fertigkeiten
Tätigkeitsbeispiele:
1.
Asphaltierer (Asphaltabdichter, Asphalteur):
Vorbereiten des Untergrundes
Erhitzen und Herstellen von Asphalten
Aufbringen und Verteilen der Asphaltmasse
2.
Baustellen-Magaziner:
Lagern von Bau- und Werkstoffen, Werkzeugen und Geräten